Was macht man in diesem Beruf?
Die Beamten*innen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen bilden die größte Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und haben eine wichtige Schlüsselrolle. Sie sind die ersten Ansprechpersonen für die Gefangenen. Sie sind verantwortlich für die sichere Unterbringung und zuständig für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Inhaftierten. Sie unterstützen die Sozialen, Psychologischen und Medizinischen Dienste bei der Behandlung der Gefangenen. Sie ordnen und gestalten den Tagesablauf in der Vollzugsabteilung. Sie wirken bei der Aufnahme und Entlassung der Inhaftierten mit.
Brauche ich Arbeitskleidung?
Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung.
Sie sind zum Führen verschiedener Führungs- und Einsatzmittel u. a. eines Schlagstockes, eines Reizstoffsprühgerätes und Hand- bzw. Fußfesseln sowie Schutzwesten berechtigt.
Sie nehmen regelmäßig an Einsatztrainings teil, um Fähig- und Fertigkeiten zu entwickeln, Einsatzsituationen professionell zu bewältigen.
Was sind typische Aufgaben?
Die Männer und Frauen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes sind im Rahmen des Behandlungsvollzuges unter anderem beteiligt an:
- der Meinungsbildung bei Entscheidungen über Urlaub, Ausgang und Ausführungen der Gefangenen,
- der Betreuung der Gefangenen im Vollzugsalltag,
- der Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gefangene,
- der Konzeption und Realisierung sinnvoller Freizeitangebote für Gefangene,
- der Vorbereitung der Entlassung und Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft
- der Annahme und Bearbeitung von Anträgen der Gefangenen und
- sie arbeiten mit den Fachdiensten zusammen (z.B. Psychologischer Dienst, Sozialer Dienst)
Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten bilden die Bereiche Sicherheit und Ordnung. Hierzu zählen insbesondere:
- die Kontrolle und Überwachung des Außen- und Innenbereiches, einschließlich der Hafträume und der Habe der Gefangenen,
- die Kontrolle der Gefangenen, insbesondere bei der Rückkehr aus einem Urlaub und von der Arbeit,
- Besuchskontrollen und Besuchsüberwachung,
- Vorführungen von Gefangenen innerhalb der Anstalt, z. B. zum Sozialarbeiter, Vollzugsabteilungsleiter, Arzt oder Anstaltsleiter, zur externen Sucht- und Schuldnerberatung, zu den externen Übergangsmanagern*innen
- Vorführungen von Gefangenen außerhalb der Anstalt, z. B. zum Facharzt oder zu Gerichtsverhandlungen,
- die Überwachung von Freizeitbeschäftigungen und Behandlungsmaßnahmen der Gefangenen,
- die Kontrolle der ein- und ausgehenden Briefe und Pakete sowie deren Ausgabe,
- die Überwachung der Essenausgabe und des Aufenthalts im Freien
Welche Fähigkeiten, Stärken und Kompetenzen sollte man mitbringen?
Wichtige Voraussetzungen für den Beruf der Vollzugsbeamten*in einer Justizvollzugsanstalt sind hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität und hohe kommunikative Kompetenz.
Ausbildung/Vorbereitungsdienst
Die Landesjustizverwaltung, Abteilung Thüringer Justizvollzug, stellt zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres Beamtenanwärter/innen in der Laufbahn des mittleren Justizdienstes für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst bei Justizvollzugsanstalten des Freistaats Thüringen (m/w/d) ein.
Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung?
- den Abschluss einer Hauptschule mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- den Abschluss einer Realschule bzw. eines gleich- oder höherwertigen Schulabschlusses nicht zwingend mit Berufsausbildung
Wie lange dauert die Ausbildung?
Zwei Jahre
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Die Ausbildung gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungsabschnitte, die jeweils im Wechsel stattfinden und aufeinander aufbauen. Die fachtheoretische Ausbildung findet in der Justizvollzugsausbildungsstätte im Bildungszentrum Gotha statt.
Berufspraktische Fähigkeiten werden an verschiedenen Ausbildungsbehörden (Jugendstrafanstalt Arnstadt und den Justizvollzugsanstalten Tonna, Hohenleuben, Untermaßfeld und Goldlauter) im Freistaat Thüringen vermittelt.
Welche Anforderungen gibt es für die Ausbildung?
Formale Anforderungen:
- den Abschluss einer Hauptschule mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- den Abschluss einer Realschule bzw. eines gleich- oder höherwertigen Schulabschlusses nicht zwingend mit Berufsausbildung
- am Einstellungstag mindestens 18 Jahre alt (andernfalls ist auf Grund der gesetzlichen Schutzvorschriften ein Einsatz im Schichtdienst nicht möglich)
- Erfüllung der sonstigen Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach §§ 7, 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz
- Führerschein Klasse B
Persönliche Anforderungen:
- charakterlich, geistig und körperlich, sowie in gesundheitlicher Hinsicht für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten geeignet (PDV 300)
- hohe Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Flexibilität
- hohe kommunikative Kompetenz
Welche Vorteile bietet diese Ausbildung?
- eine interessante und praxisnahe Ausbildung
- eine Vergütung nach dem Thüringer Besoldungsgesetz (Anwärterbezüge während der Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss Ernennung im Eingangsamt Besoldungsgruppe A7)
- gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes
Wo übt man den Beruf aus?
In den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt des Freistaats Thüringen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://justizvollzug.thueringen.de/karriere-und-ehrenamt/berufsbild-mittlerer-allgemeiner-justizvollzugsdienst