Friedhofsverwaltungsmitarbeitende (m/w/d)
Das Ev. – Luth. Alesius – Kirchspiel Leipzig verwaltet mehrere kleine Friedhöfe im Leipziger Osten. Ab den 01.06.2024 ist die Stelle einer Verwaltungsmitarbeiterin (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % (20 Wochenstunden) zu besetzen. Es handelt sich bei dieser Stelle um eine auf zwei Jahre befristete Stelle aufgrund einer Krankheitsvertretung. Eine weitere unbefristete Beschäftigung nach Ablauf der Frist ist angestrebt. Die Probezeit beträgt 6 Monate.
Arbeitgeber: Ev. - Luth. Alesius - Kirchspiel Leipzig
Stellenart: Stelle für Fachkräfte
Arbeitsfeld: Hauswirtschaft / Gebäude / Garten / Friedhof, Verwaltung / Verband / Organisation
Stellenumfang: Teilzeit
Befristung: Befristung aufgrund einer Krankheitsvertretung
Arbeitsort: Riesaer Straße 31, 04328 Leipzig
Eintrittsdatum: 01. Juni 2024
Bewerbungsfrist: 23. Mai 2024
Aufgabenbeschreibung
- Umgang mit EDV insbesondere MS Office
- Einarbeitung in die friedhofsbezogene EDV (Führung des Grabregisters)
- Annahme von Bestattungen in verwaltungstechnischer Hinsicht
- Umgang mit Trauerenden
- Beratung der Friedhofsnutzer
- Finanz- und Rechnungswesen (Erstellung von Bescheiden und Rechnungen, Kontrolle des Zahlungseinganges, Erstellung von Monatsabschlüssen, Führung der Barkasse)
- Präsenz in den zwei Außenstellen der Friedhofsverwaltung (2x pro Woche jeweils 2 h)
Voraussetzungen
- Ausbildung in einen dem Profil passenden Beruf (Verwaltungsberufe, Friedhofgärtner etc.)
- Erfahrung in der Verwaltung
- Erfahrung im Haushalts- und Kassenwesen
- Sicherer und angepasster Umgang mit Menschen in Trauer
- Mobilität für das Erreichen die Außenstellen idealerweise Führerschein Klasse B
- Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
- Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Dienstzeiten
- Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft das christliche Profil der Einrichtung mitzutragen
Wir bieten
- ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld
- flexible Arbeitszeiten nach Vereinbarung
- Vergütung gemäß kirchlicher Dienst- und Vertragsordnung der Landeskirche Sachsen EG 5
- Betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr