Die Landesärztekammer Thüringen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist das Selbstverwaltungsorgan der Thüringer Ärzteschaft.
Die Ärzteversorgung Thüringen ist eine Einrichtung der Landesärztekammer und steht unter der Aufsicht des Thüringer Finanzministeriums. Gesetzliche Grundlagen für die Ärzteversorgung sind das Thüringer Heilberufegesetz und das Thüringer Versicherungsaufsichtsgesetz. Die Ärzteversorgung hat die Aufgabe, für die Angehörigen der Landesärztekammer und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe ihrer Satzung zu gewähren. Hierfür investiert die Ärzteversorgung Thüringen in ein global diversifiziertes Portfolio von derzeit 2,8 Mrd. Euro.
Sie profitieren von einer attraktiven Vergütung einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung, kostenfreien Getränken und kostenfreien Parkplätzen, einem Fitnessraum sowie flexiblen Arbeitszeiten.